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Pressemitteilungen vom 25.03.2010:

Noll: Tempolimits überprüft und aufgehoben

Langenselbold - Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A66 zwischen Langenselbold und dem Hanauer Kreuz wird ab der nächsten Woche aufgehoben – das teilt der FDP-Landtagsabgeordnete Alexander Noll mit. „Tempolimits sind vor allem an Unfallschwerpunkten sinnvoll, denn wenn es zu viele Verkehrsschilder gibt, werden die wirklich wichtigen nicht mehr wahrgenommen“, ist der Liberale überzeugt.

Im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung hat das hessische Verkehrsministerium die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Autobahnen im Land überprüft. „Die aktuelle Untersuchung ist abgeschlossen und führt nun in mehr als der Hälfte der untersuchten Abschnitte zu einer Aufhebung des Geschwindigkeitslimits“, erläutert Noll. Die entsprechenden Verkehrsschilder werden in der kommenden Woche abgebaut.

Auf den hessischen Autobahnen werden auf 22 Abschnitten mit zusammen
79,3 Kilometern Länge die Beschränkungen aufgehoben und auf weiteren 4 Abschnitten mit zusammen 8,8 Kilometern die Tempolimits gelockert. Im Vergleich dazu bleiben die Temposchilder auf zusammen 77,9 Fahrtrichtungskilometern Länge stehen.

„Geschwindigkeitsbegrenzungen sind laut den Gesetzen an Unfallschwerpunkten und gefährlichen Stellen erforderlich“, erläuterte der Landtagsabgeordnete. Deswegen setzt das Land verstärkt auf intelligente Verkehrsbeeinflussung mit variablen verkehrs- und witterungsabhängig geschalteten Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Maßnahmen verringern auch die Staugefahr auf den insgesamt 972 Autobahn-Kilometern in Hessen.

„Die Verkehrssicherheit steigt, wenn man Temposchilder nur dort aufstellt, wo sie erforderlich sind. Ansonsten entwertet man ein wichtiges Instrument der Verkehrssicherheit“, ist Noll überzeugt. Hessen überprüft deswegen alle fünf Jahre die Geschwindigkeitsbegrenzungen im Land. Noch bis zum Sommer werden in diesem Zusammenhang die Tempolimits auf autobahnähnlichen Bundesstraßen in Augenschein genommen. Sollten auch dort überflüssige Geschwindigkeitsbegrenzungen auffallen, werden diese von den zuständigen Behörden der Landkreise entfernt.

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