FDP Kreisverband Main-Kinzig

FDP stärkt Mittelstand und erweitert Freizeitangebot

Alexander Noll: „Freizeitmöglichkeiten am Sonntag werden durch neues Feiertagsgesetz verbessert“

Nach der Änderung des hessischen Feiertagsgesetzes Ende Januar dürfen Videotheken seit Mitte Februar nun auch sonn- und feiertags ab 13 Uhr öffnen. Kaan Oezbek, Filialleiter der Videothek freut sich über die neuen Öffnungsmöglichkeiten: „Die Filmwirtschaft bietet ein breites kulturelles Angebot, von dem wir Videothekenbetreiber in Hessen bisher ausgeschlossen waren, während Kollegen in benachbarten Bundesländern öffnen durften. Die wirtschaftliche Lage der Branche war angespannt. Durch das neue Feiertagsgesetz können wir besser wirtschaften und Arbeitsplätze sichern.“

Seitens der Kunden wird die neue Ausleihmöglichkeit bereits rege genutzt. „Besonders bei schlechtem Wetter und am Wochenende ist der Andrang groß. Familien kommen häufig gemeinsam, um zusammen einen Film oder Spiele für den Sonntagnachmittag auszusuchen“, stellte Oezbek fest. Er bedankte sich, dass die FDP endlich auch eine Öffnung am Sonntag ermöglicht hat.

Die Sorge vor einer Aushöhlung der Sonntagsruhe halten Noll und Oezbek für unbegründet: „Wer seinen Sonntag in Ruhe und Andacht genießen will, der wird jedenfalls weder von Ausleiher noch Ausleihendem dabei gestört“.

Einerseits wurden mit der Novelle des hessischen Feiertagsgesetzes erlaubt Videotheken und Autowaschstraßen an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, andererseits wurden die Öffnungszeiten am Gründonnerstag begrenzt und so genannte „hohe“ Feiertage wie der Karfreitag, der Volkstrauertag, der Totensonntag, der 1. Weihnachtsfeiertag, der Ostersonntag und der Pfingstsonntag besonders geschützt. „Dieser besondere Schutz stehe im Einklang mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts und ist uns wichtig“, erklärte der Liberale.

Was die Öffnung von Videotheken betreffe, stehe hier gerade nicht das – vom Bundesverfassungsgericht im Zusammenhang mit den Berliner verkaufsoffenen Adventssonntagen gerügte – „Shopping-Interesse“ im Vordergrund. Vielmehr würden Videotheken ein kulturelles Angebot für die Bürger leisten, das nicht zuletzt durch den Bundesgesetzgeber im Filmförderungsgesetz verankert ist. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt zur Befreiung von restriktiven Regelungen, schützen sowie stärken Traditionen und kommen den Bedürfnissen der Bürger nach einer flexiblen Freizeitgestaltung entgegen. Denn wir machen Gesetze für die Menschen und nicht für die Bürokratie“, betonte Noll abschließend.

Bildunterschrift: Der Landtagsabgeordnete Alexander Noll (rechts) erfuhr beim Besuch der Videothek Medien House in Maintal von Filialleiter Kaan Oezbek (links), dass die neuen Öffnungszeiten am Sonntag bei den Kunden gut ankommen und außerdem neue Arbeitsplätze geschaffen wurden.


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