15.02.2012
Noll: Alkoholverkaufsverbot ist unsinnig
Gelnhausen – Der FDP-Landtagsabgeordnete Alexander Noll kritisiert die SPD-Landtagsfraktion für Ihre Forderung nach einem Verkaufsverbot für Alkohol in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr. „Es gibt schon heute ausreichende Regelungen, die den Umgang mit Alkohol reglementieren. Es ist wichtiger, junge Menschen beim Umgang mit Rauschmitteln auch zum Umdenken zu bewegen“, ist Noll überzeugt. Eine aktuelle Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Drogenaffinität junger Menschen zeigt, dass der Alkoholkonsum und auch das Rauschtrinken bei Jugendlichen eindeutig zurückgehen.
Eine zielgerichtete Suchtprävention müsse auf die gefährdeten Jugendlichen zugehen und dürfe nicht auf Verbote setzen. „Das Land Hessen ist mit dem Projekt „HaLT – Hart am Limit“ Vorreiter in der Suchprävention und hat als erstes Bundesland einen Rahmenvertrag über die Finanzierung mit den Krankenkassen geschlossen“, berichtet Noll aus Wiesbaden. Neben Aufklärungskampagnen über die Risiken des Alkoholkonsums setzt das Projekt auch auf Gespräche zwischen jugendlichen Alkoholkonsumenten, deren Eltern und qualifizierten Beraterinnen und Beratern.
Die Ausgabe von Alkohol an Jugendliche ist durch das Jugendschutzgesetz eindeutig geregelt. Spirituosen oder Mischgetränke, die Schnaps enthalten, dürfen nur an Erwachsene abgegeben werden und auch der Konsum ist für Jugendliche verboten. Bier, Wein und Sekt dürfen unter Aufsicht der Eltern bereits ab dem Alter von 14 Jahren verkauft und konsumiert werden. Ohne Begleitung der Eltern dürfen Jugendliche diese Getränke erst ab 16 Jahren kaufen. „Städte und Gemeinden können schon heute an bestimmten öffentlichen Orten das Trinken von Alkohol verbieten, wenn es dort regelmäßig zu Problemen kommt“, ergänzt Noll. Diese Regelungen sind in den Augen des Liberalen ausreichend und müssten nur entsprechend angewendet werden.
Der FDP-Mann weist auch auf die neusten Zahlen der BZgA hin. Demnach ist bei den 12 bis 17-jährigen der regelmäßige, also wöchentliche Alkoholkonsum von 17,9 Prozent im Jahr 2001 auf 14,2 Prozent im Jahr 2011 zurückgegangen. Der Anteil der Jugendlichen, die in einem Zeitraum von 30 Tagen an einem Anlass fünf oder mehr alkoholische Getränke zu sich genommen haben, also Rauschtrinker sind, hat sich im gleichen Zeitraum von 22,6 Prozent auf 15,2 Prozent deutlich verringert. „Hier zeigt sich, dass auch ohne Verbote und alleine durch bessere Aufklärungs- und Informationsangebote deutliche Verbesserungen erreicht werden können“, ordnet Noll die Zahlen ein.
Ein Verkaufsverbot von Alkohol in der Nacht treffe nicht nur alle Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allem Geschäftsinhaber, Kioskbetreiber und Tankstellenpächter. Wer sich aber betrinken wolle, könne sich vorher mit Alkohol eindecken. „Die Forderung ist unsinnig und mit der FDP nicht zu machen“, positioniert sich Noll. Information und Prävention seien ein besserer Schutz vor den Gefahren des Alkohols als Verbote.



