Noll: Besserer Fluglärmschutz auch im Main-Kinzig-Kreis
Von den Maßnahmen der Landesregierung zum Schutz vor Fluglärm profitiert auch der Main-Kinzig-Kreis. Das teilt FDP-Landtagsabgeordnete Alexander Noll aus Wiesbaden mit. „Die Landesregierung hat eine sogenannte Lärmschutzbereichsverordnung verabschiedet und auch die Einrichtung einer Task Force zeigt erste Erfolge“, berichtet der Liberale. Das Land wende die strengsten gesetzlich möglichen Richtwerte zum Schutze der Bürger an. Dadurch hätten zusammen 120.000 Anwohnerinnen und Anwohner Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen.Die Anhebung der nördlichen Gegenanflugroute von 4000 auf 5000 Fuß entlastet die Gemeinden Niederdorfelden, Schöneck und Hammersbach von einem Teil des Fluglärms. „Die Erhöhung der Flughöhen verringert die Lärmbelastung; dort wo das möglich ist, muss der Spielraum genutzt werden“, berichtet Noll von den Gesprächen des hessischen Verkehrsministers Dieter Posch (FDP). Mit Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 20. Oktober soll diese Maßnahme greifen. Zusätzlich wird zu diesem Zeitpunkt die Zahl der Nachtflüge von 51 auf 17 deutlich reduziert und die neue Landebahn ist in der Nacht komplett gesperrt. Dies bedeute mehr Ruhe für die Bürger, hebt der FDP-Mann hervor.
Weitere Anpassungen der Flughöhen und Flugrouten soll eine Task-Force erörtern. Die Deutsche Flugsicherung (DFS), Fluglinien, der Flughafenbetreiber Fraport und das Hessische Verkehrsministerium sollen prüfen, wie die Flugrouten und Flughöhen unter Einhaltung aller Sicherheitsaspekte noch weniger Lärm verursachen können. „Das Land hat dafür keine Zuständigkeit, setzt sich aber für die Anwohner weiter beim Bund und der DFS ein. Wir fordern von der DFS, dass sie, wo immer das sicherheitstechnisch möglich ist, zu höheren Anflugrouten kommt“, betont Noll. Es müsse nochmals klargestellt werden, dass die Zuständigkeit des hessischen Verkehrsministeriums ende, wenn ein Flugzeug den Boden verlasse.
Die Lärmschutzbereichsverordnung biete Schutz für die hoch belasteten Anwohner im An- und Abflugbereich des Flughafens. Dort, wo der Fluglärm in der Nacht im Innenraum dauernd über 50 Dezibel liegt – das entspricht den Geräuschen eines Kühlschranks – oder häufiger als sechsmal 53 Dezibel überschreitet, haben die Anwohner der neuen Regelung nach Anspruch auf bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.B. Schallschutzfenster oder spezielle Belüftungseinrichtungen für Schlafzimmer. „Überschreitet der Schallpegel ständig 55 Dezibel, das ist vergleichbar mit einem in normaler Lautstärke geführten Gespräch, gibt es einen gesetzlichen Sofortanspruch“, erläutert Noll die neue Verordnung.
Für die Tagschutzzonen gelten höhere Werte. Ab einem Dauerschallpegel von 60 Dezibel, was etwa so laut wie eine Nähmaschine ist, haben Grundstückseigentümer Anspruch auf eine Entschädigung für eine Beeinträchtigung des Außenbereichs sowie bauliche Maßnahmen. Ab 65 Dezibel Lärm, der beispielsweise in einer gut gefüllten Kantine auftritt, greifen auch hier wieder Sofortansprüche. „Selbst bei strengster Auslegung reichen die Schutzzonen allerdings höchstens bis Mühlheim an den Main-Kinzig-Kreis heran“, stellt Noll klar. Auch wenn die Bürgerinnen und Bürger im Main-Kinzig-Kreis den Lärm als störend empfinden würden, zeigten die Lärmkarten, die Belastungen nach dem 20. Oktober außerhalb der zumutbaren Grenzen liegen würden.
